[ Auszug: Ein geschiedener Ehegatte kann von dem anderen Unterhalt verlangen,
solange und soweit von ihm wegen der Pflege oder Erziehung eines
gemeinschaftlichen Kindes ... ]
[ Buch 1 Allgemeiner Teil(BGB) ] [ Buch 2 Recht der Schuldverhältnisse(BGB) ] [ Buch 3 Sachenrecht(BGB) ] [ Buch 4 Familienrecht(BGB) ] [ Buch 5 Erbrecht(BGB) ]